Wichtige Informationen in Klassenstufe 5 und 6 (Orientierungsstufe)
Alle Angaben dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und haben keine rechtsgültige Bindung.
DIE ANGABEN SIND NICHT ZWINGEND AUF DEM AKTUELLENSTAND DES SCHULJAHRES 2025/2026
Allgemeine Hinweise
Die Halbjahresnoten in Klassenstufe 6 entscheiden über die Empfehlung des weiteren Bildungsgangs. Es wird der Mittelwert der Hauptfächer berechnet:
\[\emptyset = \frac{\textrm{Mathematik + Deutsch + Englisch}}{3}\]
| Mittelwert | Empfehlung: |
| \(\emptyset \leq 2,5\) | Gymnasium |
| \(\emptyset > 2,5\) | Regionale Schule |
Wenn gegen die Laufbahnempfehlung entschieden und der Wechsel auf das Gymnasium vorgenommen wurde, muss das erste Schuljahr als Probejahr absolviert werden. Der Verbleib auf dem Gymnasium wird nach dem Probejahr durch die schulischen Leistungen entschieden.
- Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) können nur mit anderen Hauptfächern ausgeglichen werden.
- Nebenfächer können nur mit anderen Nebenfächern ausgeglichen werden.
01 - Sprachen | 02 - Gesellschaftswissenschaften | 03 - Naturwissenschaften |
Deutsch |
| Mathematik |
Englisch |
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01 - Sprachen | 02 - Gesellschaftswissenschaften | 03 - Naturwissenschaften |
| Geschichte | Biologie |
| Geographie | Informatik & Medienbildung |
| Arbeit-Wirtschaft-Technik (Werken) | Physik |
| Religion / Philosophie |
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| Sport |
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| Musik |
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| Kunst |
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Der Wahlpflichtunterricht kann in allen drei Bereichen stattfinden und positioniert werden.
Das gleiche Fach darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausgeglichen werden. Wenn ein Fach im Vorjahr ausgeglichen wurde, kann es im aktuellen Schuljahr nicht erneut ausgeglichen werden.
Der Notenschutz in Deutsch und Englisch aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gilt in den Jahrgangsstufen 5 und 6.
Ein Antrag auf freiwilligen Rücktritt muss schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden:
- Bis zum 15. Dezember für einen Rücktritt im Halbjahr.
- Bis zum 15. Mai für einen Rücktritt im Schuljahr.
Die Klassenkonferenz wird jeden eingegangenen Antrag individuell beraten und darüber entscheiden.
Ein freiwilliger Rücktritt darf nicht als Mittel genutzt werden, um ein schlechtes Zeugnis zu verhindern. Der Rücktritt sollte gut überlegt und nicht als Ausweg aus einer schwierigen Notensituation verstanden werden.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach 9 Schuljahren. Das bedeutet, dass es möglich ist, die Schule ohne einen Abschluss zu verlassen, wenn die Anforderungen für einen Abschluss nicht erfüllt werden.
Regeln für die Versetzung
Maximal zwei ausgleichbare Noten:
- 5 kann mit einer 3 im gleichen Bereich (Hauptfach/Nebenfach) ausgeglichen werden.
- 6 kann mit zweimal 2 oder einmal 1 im gleichen Bereich ausgeglichen werden. [nur RegS]
Schüler dürfen höchstens zwei Noten haben, die ausgeglichen werden müssen.