Wichtige Informationen in Klassenstufe 9 des regionalen Schulzweigs
Alle Angaben dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und haben keine rechtsgültige Bindung.
DIE ANGABEN SIND NICHT ZWINGEND AUF DEM AKTUELLENSTAND DES SCHULJAHRES 2025/2026
Allgemeine Hinweise
| Fach | Einstufungen | Klasse |
| Englisch | B / M | ab Klassenstufe 7 |
| Mathematik | B / M | ab Klassenstufe 7 |
| Deutsch | B / M | ab Klassenstufe 8 |
| Chemie | B / M | ab Klassenstufe 9 |
In der Klasse 10 gibt es keine Kurseinstufungen in B- oder M-Niveau mehr. Alle Schülerinnen und Schüler werden in den gleichen Kursen ohne Unterscheidung nach Niveaustufen unterrichtet (M-Niveau!!).
- Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) können nur mit anderen Hauptfächern ausgeglichen werden.
- Nebenfächer können nur mit anderen Nebenfächern ausgeglichen werden.
01 - Sprachen | 02 - Gesellschaftswissenschaften | 03 - Naturwissenschaften |
Deutsch |
| Mathematik |
Englisch |
|
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01 - Sprachen | 02 - Gesellschaftswissenschaften | 03 - Naturwissenschaften |
Französisch | Geschichte | Biologie |
| Geographie | Chemie |
| Sozialkunde | Informatik & Medienbildung |
| Arbeit-Wirtschaft-Technik | Physik |
| Religion / Philosophie | Astronomie |
| Sport |
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| Musik |
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| Kunst |
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Die Flexstunden können in allen drei Bereichen stattfinden und positioniert werden.
Flexstunden sind flexibel einsetzbare Unterrichtsstunden, die zur Stärkung eines Faches, zur individuellen Förderung, zur Differenzierung oder – sofern gewählt – für den Unterricht in der 2. Fremdsprache genutzt werden können.
Sie ermöglichen es der Schule, zusätzliche Angebote oder Profile umzusetzen, ohne die Gesamtzahl der vorgesehenen Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 zu unterschreiten.
Das gleiche Fach darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausgeglichen werden. Wenn ein Fach im Vorjahr ausgeglichen wurde, kann es im aktuellen Schuljahr nicht erneut ausgeglichen werden.
Der Notenschutz in Deutsch und Englisch aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gilt ab Klasse 9 nicht mehr. Die Leistungen in diesen Fächern werden regulär bewertet.
Schüler, die vom Gymnasium an die Regionale Schule wechseln, werden grundsätzlich in allen Kursen auf M-Niveau eingestuft.
Ein Antrag auf freiwilligen Rücktritt muss schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden:
- Bis zum 15. Dezember für einen Rücktritt im Halbjahr.
- Bis zum 15. Mai für einen Rücktritt im Schuljahr.
Die Klassenkonferenz wird jeden eingegangenen Antrag individuell beraten und darüber entscheiden.
Ein freiwilliger Rücktritt darf nicht als Mittel genutzt werden, um einen schlechten Abschluss zu verhindern. Der Rücktritt sollte gut überlegt und nicht als Ausweg aus einer schwierigen Notensituation verstanden werden.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach 9 Schuljahren. Das bedeutet, dass es möglich ist, die Schule ohne einen Abschluss zu verlassen, wenn die Anforderungen für einen Abschluss nicht erfüllt werden.
(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von vier Wochen insgesamt zehn Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder wenn durch ihre oder seine wiederholte unentschuldigte Abwesenheit bei Klassenarbeiten in mindestens zwei Unterrichtsfächern keine Möglichkeit besteht, die schriftlichen Leistungen zu bewerten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf diese Folge rechtzeitig hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen. Die Verpflichtung zum Besuch einer Berufsschule wird hiervon nicht berührt.
Unentschuldigtes Fehlen: Wenn ein Schüler oder eine Schülerin innerhalb von vier Wochen insgesamt zehn Stunden unentschuldigt im Unterricht fehlt, kann dies dazu führen, dass die Schule die Entscheidung trifft, ihn oder sie zu entlassen.
Fehlende Klassenarbeiten: Wenn ein Schüler oder eine Schülerin immer wieder unentschuldigt bei Klassenarbeiten fehlt, und dies in mindestens zwei Fächern passiert, kann es sein, dass die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage sind, die schriftlichen Leistungen zu bewerten. Auch dies kann zur Entlassung von der Schule führen.
Regeln für den Abschluss der Berufsreife
Maximal zwei ausgleichbare Noten:
- 5 kann mit einer 3 im gleichen Bereich (Hauptfach/Nebenfach) ausgeglichen werden.
- 6 kann mit zweimal 2 oder einmal 1 im gleichen Bereich ausgeglichen werden. [nur RegS]
Umrechnung von M-Niveau auf B-Niveau:
- Alle Noten aus Kursen im M-Niveau werden um eine Note verbessert (z.B. 4 (M) wird zu 3 (B)).
Schüler dürfen nach der Umrechnung höchstens zwei Noten haben, die ausgeglichen werden müssen.
Regeln für den Übergang in Klasse 10 (MR)
Maximal eine Minderleistung:
- 5 in einem Fach kann mit einer 3 im gleichen Bereich (Hauptfach/Nebenfach) ausgeglichen werden.
- 6 in einem Fach kann mit zweimal 2 oder einmal 1 im gleichen Bereich ausgeglichen werden. [nur RegS]
Umrechnung von B-Niveau auf M-Niveau:
- Alle Noten aus Kursen im B-Niveau werden um eine Note verschlechtert (z.B. 2 (B) wird zu 3 (M)).
Schüler dürfen nach der Umrechnung höchstens eine Note haben, die ausgeglichen werden muss.
Wie verfahre ich beim Fehlen meines Kindes?
Bei Krankheit oder Abwesenheit muss die Schule am ersten Fehltag bis 07:30 Uhr im Sekretariat informiert werden. Es ist zusätzlich hilfreich, auch den Klassenlehrer zu benachrichtigen.
Die Abmeldung kann dabei telefonisch (Sekretariat) oder als E-Mail (Sekretariat + Klassenlehrer) getätigt werden.
Das Sekretariat ist in jedem Fall zu informieren!
Direkt am ersten Tag, aber spätestens 3 Tage, nach der Rückkehr in die Schule muss die Entschuldigung unaufgefordert beim Klassenlehrer eingereicht werden. Diese Entschuldigung muss handschriftlich ausgefüllt und als Scan oder Foto per E-Mail an meine E-Mailadresse geschickt werden.
Wichtig: Die E-Mail muss im Betreff das Wort "Entschuldigung" sowie den Namen des Schülers enthalten.
Für jede Krankheitsphase wird eigenständig um eine Entschuldigung gebeten!
Ich bitte darum, von Papierabgaben abzusehen.
Die Abmeldung bei der Schule ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Diese muss in der oben beschriebenen Form erfolgen, damit das Fehlen als entschuldigt anerkannt wird.
Sehr geehrte Frau / geehrter Herr ____________________________,
hiermit bitte ich Sie, das Fehlen unserer Tochter / unseres Sohnes __________________________ vom ____________ bis __________________ zu entschuldigen.
Grund: ______________________
Mit freundlichen Grüßen
______________________________________________
(Datum, Unterschrift)
Sehr geehrte Frau / geehrter Herr ____________________________,
hiermit bitte ich Sie, das Fehlen unserer Tochter / unseres Sohnes __________________________ am __________________ zu entschuldigen.
Grund: ______________________
Mit freundlichen Grüßen
______________________________________________
(Datum, Unterschrift)
Wenn ich nach 3 Tagen keine Entschuldigung erhalten habe, wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Aufgaben / Übung
Aufgabenstellung:
Ihr arbeitet alleine oder zu zweit und erhaltet ein fiktives Zeugnis eines Schülers oder einer Schülerin. Eure Aufgabe ist es, anhand der Noten zu überprüfen:
- Berufsreifeabschluss:
- Ist es mit den gegebenen Noten möglich, den Berufsreifeabschluss zu erreichen?
- Wenn ja, welche Noten müssen ggf. ausgeglichen werden, und durch welche anderen Noten ist dies möglich?
- Übergang in die Klasse 10 (Mittlere Reife):
- Ist es mit den gegebenen Noten möglich, in die Klasse 10 versetzt zu werden?
- Wenn ja, welche Noten müssen ggf. ausgeglichen werden, und durch welche anderen Noten ist dies möglich?
Beachtet dabei die Regeln zur Umrechnung von Noten und den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenfächern. Tragt eure Ergebnisse übersichtlich in einem kurzen Bericht zusammen und seid bereit, eure Lösung vor der Klasse zu präsentieren.
Hinweis: Alle Namen und Noten in den Zeugnissen sind frei erfunden und dienen nur zu Übungszwecken.
Hinweis: Alle Namen und Noten in diesem Dokument sind frei erfunden und dienen lediglich zu illustrativen Zwecken. Jegliche Ähnlichkeit mit realen Personen oder tatsächlichen Schulnoten ist rein zufällig.