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Wichtige Informationen in Klassenstufe 7 und 8 des regionalen Schulzweigs

Alle Angaben dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und haben keine rechtsgültige Bindung.

DIE ANGABEN SIND NICHT ZWINGEND AUF DEM AKTUELLENSTAND DES SCHULJAHRES 2025/2026

Allgemeine Hinweise

FachEinstufungenKlasse
Englisch(B / M)ab Klassenstufe 7
Mathematik(B / M)ab Klassenstufe 7
Deutsch(B / M)ab Klassenstufe 8
Chemie(B / M)ab Klassenstufe 9

  • Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) können nur mit anderen Hauptfächern ausgeglichen werden.
  • Nebenfächer können nur mit anderen Nebenfächern ausgeglichen werden.

01 - Sprachen

02 - Gesellschaftswissenschaften

03 - Naturwissenschaften

Deutsch

 

Mathematik 

Englisch

 

 

01 - Sprachen

02 - Gesellschaftswissenschaften

03 - Naturwissenschaften

Französisch
(Wahlpflicht)

Geschichte

Biologie

 

Geographie

Chemie
(ab Klasse 8)

 

Sozialkunde
(ab Klasse 8)

Informatik & Medienbildung

 

Arbeit-Wirtschaft-Technik

Physik

 

Religion / Philosophie

Astronomie
(nur Klasse 9) 

 

Sport

 

 

Musik

 

 

Kunst 

 

Die Flexstunden können in allen drei Bereichen stattfinden und positioniert werden.

Flexstunden sind flexibel einsetzbare Unterrichtsstunden, die zur Stärkung eines Faches, zur individuellen Förderung, zur Differenzierung oder – sofern gewählt – für den Unterricht in der 2. Fremdsprache genutzt werden können. 

Sie ermöglichen es der Schule, zusätzliche Angebote oder Profile umzusetzen, ohne die Gesamtzahl der vorgesehenen Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 zu unterschreiten.

Das gleiche Fach darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausgeglichen werden. Wenn ein Fach im Vorjahr ausgeglichen wurde, kann es im aktuellen Schuljahr nicht erneut ausgeglichen werden.

Der Notenschutz in Deutsch und Englisch aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gilt in den Jahrgangsstufen 7 und 8.

Schüler, die vom Gymnasium an die Regionale Schule wechseln, werden grundsätzlich in allen Kursen auf M-Niveau eingestuft.

Ein Antrag auf freiwilligen Rücktritt muss schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden:

  • Bis zum 15. Dezember für einen Rücktritt im Halbjahr.
  • Bis zum 15. Mai für einen Rücktritt im Schuljahr.

Die Klassenkonferenz wird jeden eingegangenen Antrag individuell beraten und darüber entscheiden.

Ein freiwilliger Rücktritt darf nicht als Mittel genutzt werden, um ein schlechtes Zeugnis zu verhindern. Der Rücktritt sollte gut überlegt und nicht als Ausweg aus einer schwierigen Notensituation verstanden werden.

Die allgemeine Schulpflicht endet nach 9 Schuljahren. Das bedeutet, dass es möglich ist, die Schule ohne einen Abschluss zu verlassen, wenn die Anforderungen für einen Abschluss nicht erfüllt werden.

Regeln für die Versetzung

Maximal zwei ausgleichbare Noten:

  • 5 kann mit einer 3 im gleichen Bereich (Hauptfach/Nebenfach) ausgeglichen werden.
  • 6 kann mit zweimal 2 oder einmal 1 im gleichen Bereich ausgeglichen werden. [nur RegS]

Schüler dürfen höchstens zwei Noten haben, die ausgeglichen werden müssen.